Laut Vertrag muss die Wohnung geräumt zurückgestellt werden.

Mit dem Einverständnis der Nachmieterin bzw. des Nachmieters können Einbaumöbel an diese/n jedoch verkauft werden. Wir weisen Sie jedoch ausdrücklich darauf hin, dass überhöhte Ablöseforderungen unter Umständen von der Nachmieterin bzw. vom Nachmieter 10 Jahre lang zurückgefordert werden können.

Bitte beachten Sie, dass die Zusage für die Wohnung durch die BWS erfolgt. Diese Zusage ist unabhängig von Ablösevereinbarungen mit anderen Interessenten.