Was passiert mit meinem Finanzierungsbeitrag, wenn ich meine Mietwohnung kaufe?
Der von Ihnen geleistete Finanzierungsbeitrag wird, sofern dieser nicht an einen Dritten abgetreten oder verpfändet wurde, dem Kaufpreis angerechnet (§17 WGG). Im Falle einer Fremdfinanzierung des Finanzierungsbeitrages wird dieser ebenso dem Kaufpreis angerechnet, wenn eine Verzichtserklärung des Dritten bzw. eine Bestätigung der Tilgung beigebracht wurde. Andernfalls erfolgt die Abrechnung des Finanzierungsbeitrages bei Erwerb der Wohnung separat.
Der Betrag reduziert sich um die gesetzliche Abwertung in Höhe von einem Prozent pro Jahr, berechnet vom ursprünglichen Finanzierungsbeitrag zum Zeitpunkt des erstmaligen Bezugs bis zur Eigentumsübertragung. Diese Abwertung wird oft auch als „Verwohnung“ bezeichnet.