Ein Wohnungswechsel ist grundsätzlich nicht möglich.

Sollte sich aufgrund von geänderten Lebensumständen das Wohnbedürfnis ändern, kann bei Verfügbarkeit eine der geänderten Lebenssituation entsprechenden Wohnung angemietet werden.


Konditionen zur Neuanmietung einer Wohnung:

– Die neue Wohnung muss zum nächstmöglichen Termin angemietet werden.
– Die alte Wohnung muss unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Eine Verkürzung der Kündigungsfrist ist nicht vorgesehen.


Es kann dadurch zu einer zeitlichen Überschneidung bei der Anmietung der Wohnungen kommen, während der für beide Wohnungen die Miete zu bezahlen ist.