Als MieterIn bzw. NutzerIn besteht kein Weitergaberecht.
Sofern Sie Ihre Einwilligungserklärung zur Kontaktaufnahme gegeben haben, können potentielle Nachmieter dennoch unverbindlich vorgeschlagen werden.
Dieser werden bei der Wohnungsvergabe nach Möglichkeit berücksichtigt.

Bitte um Beachtung, dass die BWS-Gruppe bei der Vergabe der Wohnungen jedoch strengen rechtlichen Vorgaben unterliegt. Im Falle von aufrechten Förderungen ist die BWS-Gruppe vorrangig an die Vergabekriterien des jeweiligen Bundeslandes gebunden, des Weiteren gelten die Vergabekriterien des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes. Ebenso bestehen teilweise Vergaberechte durch zuweisende Stellen.

Eine Zu- oder Absage zur Anmietung an den Nachmietervorschlag erfolgt daher ausschließlich über die BWS-Gruppe oder aufgrund von Vergaberechten durch zuweisende Stellen, dies unabhängig von bestehenden Ablösevereinbarungen.