Selbstverständlich können Sie uns einen Nachmieter nennen. Wir werden dieses Ansuchen gerne bei der Vergabe prüfen. Wir bitten um Verständnis, dass vor einer Kündigung ausnahmslos keine Zusage für den vorgeschlagenen Nachmieter gemacht werden kann. Die Vergabe der Wohnung erfolgt ausschließlich über die BWSG.