Unter bestimmten Voraussetzungen können nahe Angehörige in ein bestehendes Mietverhältnis eintreten. Hierbei ist zu unterscheiden, ob es sich um einen Eintritt im Todesfall oder um eine von den Beteiligten beabsichtigte Übertragung handelt.

Letzteres ist nur Personen möglich, die entweder im Mietvertrag als zweite Hauptmieter aufscheinen oder zumindest die letzten zwei Jahre (Ehegatten, Eltern, Kinder) bzw. die letzten fünf Jahre (Geschwister) im gemeinsamen Haushalt in der Wohnung gewohnt haben.

Eine Verzichtserklärung des ausscheidenden Hauptmieters, sowie ein Nachweis über seinen Auszug aus der Wohnung (z.B. Meldezettel) sind vorzulegen.