Kann ich mein Mietrecht abtreten?
Unter bestimmten Voraussetzungen können nahe Angehörige in ein bestehendes Mietverhältnis eintreten, diese sind im § 12 MRG geregelt. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie einen Antrag zur Abtretung der Mietrechte stellen:
- Kenntnis der Rechtslage: Der bisherige und der neue Mieter erklären, dass sie mit den gesetzlichen Bestimmungen des § 12 MRG vertraut sind.
- Wohnsitz des neuen Mieters: Der neue Mieter hat in den letzten zwei Jahren (Geschwister: fünf Jahre) mit dem bisherigen Mieter in einem gemeinsamen Haushalt gelebt. Kürzerer gemeinsamer Haushalt berechtigt nur zur Vertragsübernahme, wenn der gemeinsame Haushalt seit Begründung des Verwandtschaftsverhältnisses besteht oder die Wohnung gemeinsam bezogen wurde.
- Auszug des bisherigen Mieters: Der bisherige Mieter hat die Wohnung dauerhaft verlassen bzw. die Benützung endgültig aufgegeben.
- Abtretung der Mietrechte: Der bisherige Mieter hat mit dem neuen Mieter eine Willensübereinkunft betreffend der Abtretung der Mietrechte gemäß § 12 MRG getroffen.
- Verzichtserklärung: Der bisherige Mieter verzichtet zugunsten des neuen Mieters auf sämtliche Rechte an der Wohnung. Der neue Mieter übernimmt das Mietverhältnis als alleiniger Mieter.
- Annahme der Abtretung: Der neue Mieter nimmt die Abtretung der Mietrechte an und erklärt sich bereit, in das Mietverhältnis anstelle des bisherigen Mieters einzutreten.
- Guthaben und Nachzahlungen: Guthaben oder Nachzahlungen aus noch abzurechnenden Betriebs- oder Heizkosten werden dem neuen Mieter alleine angelastet oder gutgeschrieben.
- Eigenmittel: Hinterlegte Eigenmittel (Kaution und/oder Finanzierungsbeitrag) gehen auf den neuen Mieter über. Der bisherige Mieter hat keinen Anspruch auf Auszahlung.
- Haftung des neuen Mieters: Ab dem Zeitpunkt der Abtretung übernimmt der neue Mieter die Haftung gegenüber der Vermieterin für alle bestehenden und zukünftigen Forderungen aus dem Mietverhältnis. Dies umfasst unter anderem Schadenersatzansprüche für etwaige Beschädigungen der Wohnung.
- Mietvertragsbestimmungen: Durch die Abtretung der Mietrechte übernimmt der neue Mieter die Vertragsposition des alten Mieters. Der Mietvertrag bleibt aufrecht.
- Vorschreibung: Bei Vertragsübergang besteht gemäß § 46 MRG die Möglichkeit zur Mietzinsanhebung. Die Vorschreibung kann sich erhöhen.
- Grundvoraussetzungen für den Austritt: Ausgeglichenes Mietenkonto (kein Mietrückstand) des austretenden Hauptmieters und eine positive Bonitätsprüfung des eintretenden Hauptmieters.