Wann bekomme ich den Finanzierungsbeitrag wieder zurück?

Der Finanzierungsbeitrag wird nach Beendigung des Mietverhältnisses innerhalb von acht Wochen rückerstattet. Der Betrag reduziert sich um die gesetzliche Abwertung in Höhe von einem Prozent pro Jahr, berechnet vom ursprünglichen Finanzierungsbeitrag zum Zeitpunkt des erstmaligen Bezugs. Diese Abwertung wird oft auch als „Verwohnung“ bezeichnet.