Was ist der Unterschied zwischen einer Genossenschaftswohnung und einer Mietwohnung?

Genossenschaftswohnungen unterliegen dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) und dort dem Kostendeckungsprinzip. Das bedeutet, dass die Mieter:innen (bzw. bei Genossenschaftswohnungen die Nutzer:innen ) mittels Finanzierungsbeitrag die Kosten des Bauvorhabens anteilig zu tragen haben. Eine Vermietung erfolgt immer unbefristet.