Der Finanzierungsbeitrag wird nach Beendigung des Mietverhältnisses innerhalb von 8 Wochen rückerstattet. Der Betrag reduziert sich um die gesetzliche Abwertung in Höhe von 1 % pro Jahr, berechnet vom ursprünglichen Finanzierungsbeitrag zum Zeitpunkt des erstmaligen Bezugs. Diese Abwertung wird oft auch als „Verwohnung“ bezeichnet.