Bei Mietwohnungen wird der Finanzierungsbeitrag (=Eigenmittel) der Mieterin oder dem Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses, abgewertet um 1 % pro Jahr, berechnet vom Finanzierungsbeitrag zum Zeitpunkt des erstmaligen Bezugs der Wohnung, wieder rückerstattet. Die gesetzliche Abwertung des Finanzierungsbeitrages um 1 % pro Jahr wird auch als „Verwohnung“ bezeichnet.

Der Rückzahlungsbetrag wird innerhalb von 8 Wochen nach Mietende ausbezahlt.