Eine gemeinnützige Genossenschaft vergibt ihre Wohnungen mittels Nutzungsvertrag an den Nutzungsberechtigen. Voraussetzung dafür ist, dass die zukünftigen Nutzungsberechtigten auch Mitglied der Genossenschaft werden. Durch die Mitgliedschaft erhalten die Mitglieder auch Mitsprachemöglichkeiten und können an den regelmäßigen Generalversammlungen teilnehmen.