Laut NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2019 (Stand 17.01.2023) sind untenstehende Kriterien zu erfüllen:

– Förderungswürdig ist, wer beabsichtigt in der geförderten Wohnung den Hauptwohnsitz zu begründen, diesen nachweist und auf Förderungsdauer aufrechterhält.

Bei Ehepaaren, eingetragenen Partnerschaften oder Lebenspartnerschaften haben beide Personen in der geförderten Wohnung ihren Hauptwohnsitz zu begründen.

– Als Obergrenze für das jährliche Familien-/Haushaltseinkommen (netto) gilt bei einer Haushaltsgröße von

– einer Person EUR 50.000
– zwei Personen EUR 70.000
– Dieser Betrag erhöht sich für jede weitere Person um EUR 10.000.