Neben den Vertragserrichtungskosten samt notarieller Beglaubigung fallen 3,5 % Grunderwerbssteuer (Finanzamt) und 1,1 % Eintragungsgebühr (Grundbuch) an.

Ebenfalls kann es in manchen Bundesländern zur Verrechnung einer Eintragungsgebühr für Pfandrechte im Falle einer Förderung mit rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen kommen.