Wie ändert sich meine Vorschreibung, wenn ich kaufe?

Durch den Erwerb der Wohnung erfolgt ab dem vereinbarten Stichtag eine Umstellung der Vorschreibung von Miete auf Eigentum. Es ist daher ab diesem Zeitpunkt keine Miete mehr zu bezahlen, sondern werden nunmehr jene Kosten vorgeschrieben, die Sie als Eigentümer:in zu tragen haben.

Hier eine beispielhafte Darstellung, wie sich die Vorschreibung i.d.R. ändert:

Es entfallen insbesondere:

  • Annuitäten
  • Der anteilige Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB)
  • Die gesetzliche Rücklagenkomponente
  • USt Verwohnung

Unverändert bleiben bzw. weiterhin vorgeschrieben werden:

  • Betriebskosten (Abrechnungszeiträume ebenso unverändert)
  • Verwaltungskosten (Berechnung neu: i.d.R. der jeweils gültige Satz für Eigentumswohnungen nach § 6 der Entgeltrichtlinienverordnung 1994 (ERVO))

Neue Position:

  • Instandhaltungsrücklage laut WEG für zukünftige Aufwendungen (statt EVB)