Eine Kündigung kann nur in schriftlicher Form mittels eigenhändiger Unterschrift erfolgen. Wir ersuchen Sie unser Kündigungsformular zu verwenden und dieses ausgefüllt per E-Mail an uns zu übermitteln.

Das Kündigungsschreiben ist von allen im Mietvertrag genannten Personen zu unterfertigen. Wichtig dabei ist, dass das Kündigungsschreiben rechtzeitig bei uns einlangt; d. h. bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten muss das Kündigungsschreiben mindestens drei Monate vor dem beabsichtigten Auszugstermin bei uns eingelangt sein (Datum des Posteingangsstempels). Die Wohnung muss in weiterer Folge zum Kündigungstermin (dieser Termin wird von uns schriftlich bekannt gegeben) entsprechend der Vereinbarung im Mietvertrag zurückgestellt werden.

Grundsätzlich ist die Wohnung im besenreinen Zustand, geräumt von allen Fahrnissen, an die Hausverwaltung zu übergeben. Allfällige, dem Mieter überlassene Einrichtungsgegenstände sind im betriebsfähigen Zustand zu hinterlassen.