Woher bekomme ich die L16 Gehaltsbestätigung bzw. den Einkommenssteuerbescheid?
Gehaltsbestätigung (L16) vom Vorjahr:
Die Gehaltsbestätigung (L16) wird in der Regel vom Arbeitgeber ausgestellt und bestätigt das Bruttoeinkommen sowie die Abzüge, die im Laufe des Jahres erfolgt sind. Um diese Bestätigung zu erhalten, kann Folgendes unternommen werden:
- Die Gehaltsbestätigung (L16) sollte in der Regel zeitnah nach Jahresende vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin zur Verfügung gestellt werden.
- Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber oder der Personalabteilung, um eine Kopie des L16 Formulars zu beantragen.
- Das L16 Formular wird üblicherweise auf Wunsch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin nach dem Jahresabschluss ausgestellt.
Einkommenssteuerbescheid vom Vorjahr:
Der Einkommenssteuerbescheid wird vom Finanzamt nach der Einreichung der Steuererklärung ausgestellt. Wenn eine Steuererklärung abgegeben wurde, sollte der Bescheid nach einiger Zeit vom Finanzamt zugestellt worden sein. Falls der Bescheid benötigt wird oder noch nicht erhalten wurde, kann er auf folgende Weise abgerufen werden:
- Der Einkommenssteuerbescheid ist erst nach der Abgabe der Steuererklärung verfügbar.
- Er kann über FinanzOnline (das Online-Portal der österreichischen Finanzverwaltung) eingesehen und heruntergeladen werden. Dafür ist ein FinanzOnline-Konto erforderlich, das bei der Anmeldung der Steuererklärung erstellt wurde.
- Sollte die Steuererklärung noch nicht abgegeben worden sein, muss dies getan werden, um einen Steuerbescheid zu erhalten. Nach der Erstellung des Bescheids kann dieser ebenfalls über FinanzOnline abgerufen werden.
- Alternativ kann das Finanzamt kontaktiert werden, um eine Kopie des Bescheids anzufordern oder bei Problemen mit der Zustellung zu klären.
- Die Steuererklärung für das Vorjahr kann frühestens im Jänner des Folgejahres abgegeben werden. Die Bearbeitung und Ausstellung des Steuerbescheids durch das Finanzamt kann je nach Komplexität einige Wochen in Anspruch nehmen.