Überlegen Sie genau, was Sie suchen
Sie sind auf der Suche nach einer Wohnung. Überlegen Sie sich im Vorfeld genau, welche Wohnung Sie überhaupt möchten: Größe, Lage, Preisvorstellungen. Eine Anfrage per E-Mail mit dem Inhalt "Suche Wohnung" können wir nicht beantworten, weil sie zu unspezifisch ist. Bitte beachten Sie, dass wir telefonisch grundsätzlich keine Wohnung vergeben können. Auf unserer Webseite finden Sie alle freien Wohnungen und Stellplätze und können direkt eine Anfrage an unser Vertriebsteam senden.
Alle Immobilien finden Sie auf www.bwsg.at
Sehen Sie sich in Ruhe auf unserer Webseite um. In der Immobiliensuche finden Sie alle unsere verfügbaren Objekte: Sowohl Bestandswohnungen als auch Neubauprojekte. Bei Interesse tragen Sie sich in das entsprechende Anfrageformular ein. Wir benötigen für eine mögliche Vergabe unbedingt Ihre schriftliche Anfrage. Mit dem Absenden des Formulars haben Sie Ihr Interesse an einer oder mehreren Wohnungen bekundet. Glückwunsch! Sie sind VORGEMERKT.
Vormerken und Geduld haben
Wir bitte um Verständnis, dass eine Vormerkung noch keine Zusage bedeutet. Für eine Wohnung oder ein Wohnbauprojekt entfallen oft viele hunderte Interessent:innen. Wir sind bemüht, eine faire und transparente Vergabe sicherzustellen und dies dauert Zeit. Wir ersuchen daher um Ihre Geduld. Bitte geben Sie uns die Zeit, die wir für den Vergabeprozess benötigen. Wir melden uns zuverlässig.
Vergabe nach klaren Kriterien
Die Förderrichtlinien der Länder sowie das Wohnungsgemeinnützigkeitswesen schreiben uns Vergabekriterien vor, die wir erfüllen müssen. Ein Beispiel ist der dringende Wohnbedarf: Die derzeitige Wohnung ist zu klein geworden (Familienzuwachs) oder es bahnt sich eine andere familiäre Veränderung an. Eine interne Kommission, die auf dem Vier-Augen-Prinzip beruht, tritt regelmäßig zusammen, um über den dringenden Wohnbedarf zu entscheiden. Dies benötigt Zeit, wir bitten um Verständnis.
Mieten, auch ohne Besichtigung
Viele unserer Wohnungen, die neu in der Vergabe landen, werden gleich wieder angemietet, ohne dass sie die neue Mieter:in zuvor gesehen hat. Nicht jede Wohnung kann besichtigt werden (siehe Punkt 6). Einige dieser Wohnungen können Sie zu einem relativ günstigen Mietpreis anmieten. Im Fall unserer sogenannten Bastlerhits sollten Sie bereit sein, sich die Wohnung selbst nach Ihren Bedürfnissen herzurichten. Fair enough.
Besichtigung nicht immer möglich
Eine Wohnungsbesichtigung ist leider nicht immer möglich. Warum nicht? Es gibt Mieter:innen, die ihren persönlichen Wohnraum Interessent:innen nicht zeigen möchten. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Wenn sich eine Noch-Mieter:in einverstanden erklärt, wird immer ein kleiner Teil an Interessent:innen kontaktiert. Warum? Die noch wohnhafte Mieter:in soll nicht auf einmal mit mehreren hundert Besichtigungsanfragen bombardiert werden. Verständlich, oder?
Vergabe nur mit schriftlichen Unterlagen
Wenn Sie Interesse an einer Wohnung bekundet haben, die wir an unsere Makler:innen übergeben haben, erfolgt automatisch ein Angebotsversand an Sie. Sie finden alle – wirklich alle – Informationen, die Sie vorweisen müssen, in den Unterlagen. Was ist zu tun, was sind die nächsten Schritte etc. Wieder gilt: Bitte nicht anrufen, wir benötigen alle Unterlagen SCHRIFTLICH.
Alle Unterlagen vollständig abgeben
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur vollständige und korrekte Unterlagen berücksichtigen können. Welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen, hängt von den Fördergesetzen ab. Grundsätzlich handelt es sich dabei um Personalausweis (Reisepass), Gehaltsnachweis und Meldezettel. Seine Unterlagen sauber geordnet und übersichtlich bezeichnet einzureichen, kann bei der Vergabe helfen. Die Bezeichnung xyz.pdf ist weniger aussagekräftig als Vorname_Nachname.pdf.