Fragen & Antworten.

Täglich erreicht uns eine Vielzahl an Fragen rund um das Thema Wohnen. Informationen zu einer geförderten Wohnung, was ein Finanzierungsbeitrag ist, was Sie bei der Kündigung einer Wohnung beachten müssen und  vieles mehr – Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie in der folgenden Übersicht.

Eine Anmietung eines Stellplatzes ist auch möglich, wenn Sie keine Wohnung der BWSG haben. Wir ersuchen jedoch um Verständnis, dass unsere hausinternen Mieter:innen vorrangig behandelt werden. Unser aktuell verfügbares Stellplatzangebot finden Sie vollständig und täglich aktualisiert unter Stellplatz suchen. Bei konkretem Interesse an einem Stellplatz verwenden Sie bitte das jeweilige Anfragenformular, das bei der Anzeige ersichtlich ist.

Bitte beachten Sie, dass Interessensbekundungen via E-Mail oder Telefon nicht möglich sind und daher auch nicht bearbeitet werden können.

Wir bitten um Verständnis, dass ein Tausch des angemieteten Stellplatzes nicht möglich ist.

Es steht Ihnen jedoch jederzeit frei, Ihren aktuellen Parkplatz unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist zu kündigen. Eine Verkürzung der Frist ist nicht möglich. (Wie kündige ich meinen Stellplatz? )

Unter Stellplatz suchen | BWSG können Sie sich für andere, verfügbare Stellplätze bewerben. Bitte beachten Sie, dass die Vergabe von verfügbaren Stellplätzen unabhängig von eingelangten Kündigungen erfolgt. Stellplätze müssen zum nächstmöglichen Termin angemietet werden, es kann daher zu einer zeitlichen Überschneidung bei der Anmietung der Stellplätze kommen, während der für beide Stellplätze die Miete zu bezahlen ist. Die Vertragsgebühr in Höhe von 36 % der ersten Monatsmiete fällt bei Neuanmietung eines Stellplatzes ebenso wieder an.

Eine Anmeldung wird nur für die Hauptmieter:in vorgenommen. Die Anmietung eines Stellplatzes ist nur möglich, wenn im Haushalt ein Auto vorhanden ist. Dies ist durch Vorlage eines Zulassungsscheines nachzuweisen.

  • Vergebührung des Bestandsvertrags
  • Optional: Finanzierungsbeitrag

Damit sichergestellt ist, dass der Stellplatz für Ihr Fahrzeug geeignet ist, bitten wir Sie, den Stellplatz vor Anmietung zu besichtigen. Ein Tausch des Stellplatzes nach Anmietung ist nicht möglich. Für die Anmietung ist ein gültiger Zulassungsschein notwendig.

Unser aktuell verfügbares Stellplatzangebot finden Sie vollständig und täglich aktualisiert unter Stellplatz suchen. Ebenso können Sie sich jederzeit Ihren individuellen Suchagenten anlegen, um automatisch passende Angebote per E-Mail zu erhalten.

Wichtige Informationen zur Vormerkung und der Stellplatz-Vergabe:

Vormerkung:

Sie können sich jederzeit eigenständig über das Formular auf der rechten Seite für einen Stellplatz vormerken. Dafür benötigen Sie Ihre Bestandnehmernummer, die Sie in Ihrem Miet- bzw. Nutzungsvertrag sowie auf Ihrer Vorschreibung finden.

Vergaberegeln:
  • Ohne bisherigen Stellplatz: Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge Ihres Wohnungsbezugsdatums.
  • Mit bestehendem Stellplatz: Wenn Sie bereits einen Stellplatz haben und einen weiteren Stellplatz wünschen, erfolgt die Vergabe nach dem Datum Ihrer Vormerkung.
Wartezeit:

Leider können wir nicht abschätzen, wann ein Stellplatz in Ihrer Anlage frei wird. In einigen Anlagen kann die Wartezeit mehrere Jahre betragen.

Kontakt:

Sobald ein Stellplatz verfügbar ist, wird unser Vergabe-Team Sie direkt kontaktieren.

Weitere wichtige Informationen:
  • Auskunft: Wir können leider keine Informationen zu Vormerkungen oder Reihungen geben.
  • Tausch: Ein Tausch von Stellplätzen ist leider nicht möglich.
  • F&Q: Zusätzliche Details finden Sie in unserem F&Q.