Besenrein, so soll es sein: Infos zur Wohnungsrückgabe
Wer aus einer Wohnung auszieht, nimmt seine Erinnerungen und Gegenstände mit. Die vier Wände bleiben zurück. Es sollte grundsätzlich selbstverständlich sein, dass man weder Hausrat, Schmutz, noch kaputte Gegenstände zurücklässt. Eine normale Verwohnung hingegen ist normal. Der Begriff "besenrein" ist bekannt, jedoch dehnbar und lässt vielfältige Interpretationsweisen zu. Unter unseren FAQs haben wir zahlreiche Informationen betreffend einer Wohnungsrückgabe, dennoch haben wir sie hier zusammengefasst: Elektrische Anlage Ein zentraler Punkt ist die Überprüfung der elektrischen Anlage. Diesbezüglich vereinbart ein von uns beauftragter Elektriker einen Termin mit der Mieter:in. Die Kosten dafür trägt die BWSG, aber der Zugang zur Wohnung muss gewährleistet werden. Ist das nicht der Fall, entstehen Kosten für die Mieter:in. Besenrein Was heißt nun besenrein? Es dürfen sich keine Verschmutzungen, Gegenstände oder Möbel in der Wohnung befinden. Möbel oder Einbauten, wie beispielsweise Einbauküchen, dürfen nur dann in der Wohnung bleiben, wenn die Nachmieterin das ausdrücklich wünscht und zusätzlich der Elektriker einen positiven E-Befund ausstellen kann. Wird eine solche nicht vorgelegt und ist der E-Befund nicht positiv, müssen die Einbauten entfernt werden. Allgemeiner Zustand Schäden oder Abweichungen von den Vorgaben können zu Abzügen von der Kaution bzw. Finanzierungsbeitrag oder zusätzlichen Forderungen führen. Die Böden sollten durchgängig, sprich ohne fehlende Teilstücke ...
25. Juni 2025
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