Für von der BWS-Gruppe verwaltete Wohnhausanlagen besteht jeweils eine Gebäudeversicherung.

Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel Haftpflicht-, Feuer- und Leitungswasserschäden und objektweise auch Sturmschäden. Keine Deckung besteht damit jedoch für den Hausrat, der sich in den Wohnungen oder Kellerabteilen befindet! Daher ist es wichtig, auf jeden Fall eine eigene Haushaltsversicherung für den Wohnungsinhalt wie Möbel, Elektrogeräte, Wertsachen, persönliche Gegenstände etc. abzuschließen.

Auch auf den Inhalt des Kellerabteils oder des Dachbodens sollte dabei nicht vergessen werden, wobei wir darauf hinweisen, dass der Versicherungsschutz für die darin gelagerten Gegenstände üblicherweise Beschränkungen unterliegt. Garagen, Fahrradabstellräume und ähnliche Räumlichkeiten sind mit dem Gesamtgebäude mitversichert, nicht jedoch deren Inhalt. Klären Sie daher ab, ob z. B. Fahrräder, Kinderwagen, u. ä. in Ihrer individuellen Haushaltsversicherung (etwa gegen Diebstahl) inkludiert sind und Ihr Kraftfahrzeug ausreichend versichert ist.

Besteht bereits eine Haushaltsversicherung, so ist die gelegentliche Überprüfung der Versicherungssumme unerlässlich, damit im Schadensfall eine ausreichende Deckung gegeben ist.


Schadensmeldung

Sollte es zu einem Schaden kommen, ersuchen wir Sie um umgehende und möglichst genaue Information an die Hausverwaltung.

Soweit keine Sofortmaßnahmen erforderlich sind, um größere Schäden zu vermeiden, ersuchen wir Sie, ohne unser ausdrückliches Einverständnis keine Arbeiten zur Schadensbehebung zu beauftragen, da zunächst mit dem zuständigen Versicherungsunternehmen Rücksprache gehalten werden muss!