Wohn- und Nutzungsrechte anderer dürfen durch das Halten von Haustieren weder gestört oder beeinträchtigt werden.

Kleintiere, wie Meerschweinchen, Hamster etc. können ohne Genehmigung der Genossenschaft gehalten werden. Katzen bedürfen ebenfalls keiner schriftlichen Genehmigung.

Die Haltung artspezifisch gefährlicher Tiere ist generell untersagt. Zur Haltung eines Hundes bzw. von exotischen Tieren ist schriftlich um Genehmigung bei der Hausverwaltung anzusuchen.