Was ist ein Finanzierungsbeitrag?

Der Finanzierungsbeitrag ist ein wichtiger Bestandteil der Finanzierungskonzepte bei der BWSG. Er stellt eine einmalige Zahlung dar, die Mieter vor dem Bezug einer geförderten Wohnung leisten. Diese Zahlung dient dazu, einen Teil der Bau- oder Anschaffungskosten der Wohnung zu decken. Durch den Finanzierungsbeitrag tragen die Mieter zur langfristigen Werterhaltung und Finanzierung des Wohnprojekts bei.

Wichtige Aspekte des Finanzierungsbeitrags:

  • Beitrag zur Finanzierung: Der Finanzierungsbeitrag hilft, die Baukosten zu senken und sorgt dafür, dass weiterhin erschwinglicher Wohnraum angeboten werden kann. Ebenso können durch den Beitrag die monatlichen Mietkosten für Mieter niedriger gehalten werden.
  • Rückerstattung bei Auszug:  Nach Auszug aus der Wohnung wird ein Teil des Finanzierungsbeitrags, abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses, innerhalb von 8 Wochen zurückerstattet. Der Betrag reduziert sich um die gesetzliche Abwertung in Höhe von einem Prozent pro Jahr, berechnet vom ursprünglichen Finanzierungsbeitrag zum Zeitpunkt des erstmaligen Bezugs. Diese Abwertung wird oft auch als “Verwohnung” bezeichnet.

Der Finanzierungsbeitrag ist ein wichtiger Beitrag, um den gemeinnützigen Wohnbau auf lange Sicht zu sichern und Mietern leistbaren Wohnraum zu bieten.