Geförderte Miet- und Genossenschaftswohnungen werden von gemeinnützigen und gewerblichen Bauvereinigungen errichtet. Bei Vertragsabschluss sind für diese Wohnungen Eigenmittel zu entrichten.

Geförderte Eigentumswohnungen werden in der Regel mit langfristigen Finanzierungen gebaut. Bei Kaufvertragsabschluss wird ein einmaliger Betrag – ein Teil des Kaufpreises – sofort verlangt, der Rest des Kaufpreises wird von den Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern durch die Übernahme des Darlehens langfristig abbezahlt.