Laut dem Steiermärkischem Wohnbauförderungsgesetz sind untenstehende Kriterien zu erfüllen:

Geförderte Mietwohnungen werden an natürliche Personen, die volljährig sind, vergeben.

Auch Ausländer können in einer geförderten Mietwohnung wohnen.

Sowohl bei Anmietung als auch beim Erwerb einer geförderten Mietwohnung müssen bei Bezug die Rechte an der bisherigen Wohnung (Miete oder Eigentum) aufgegeben werden. (= Aufgabe Vorwohnsitz)

Geförderte Mietwohnungen dürfen nur an begünstigte Personen vermietet werden, deren jährliches Familieneinkommen (letztes Kalenderjahr) netto folgende Grenzen nicht überschreiten darf:

1 Person: max. EUR 49.600
2 Personen: max. EUR 56.300
für jede weitere Person werden max. EUR 6.570 hinzugerechnet.

Siehe auch: Einkommensgrenzenverordnung