Welche Kriterien müssen zur Anmietung einer geförderten Wohnung in der Steiermark erfüllt werden?
editLaut dem Steiermärkischem Wohnbauförderungsgesetz sind untenstehende Kriterien zu erfüllen:
Geförderte Mietwohnungen werden an natürliche Personen, die volljährig sind, vergeben. Auch Ausländer können in einer geförderten Mietwohnung wohnen.
Geförderte Mietwohnungen dürfen nur an „begünstigte Personen“ vermietet werden, deren jährliches Familieneinkommen (letztes Kalenderjahr) „netto“ folgende Grenzen nicht überschreiten darf:
1 Person: max. EUR 40.800
2 Personen: max. EUR 61.200
für jede weitere Person werden max. EUR 5.400,– hinzugerechnet.
Auch beim Erwerb einer geförderten Mietwohnung müssen bei Bezug die Rechte an der bisherigen Wohnung (Miete oder Eigentum) aufgegeben werden! (= Aufgabe Vorwohnsitz)
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