Die Anspruchsvoraussetzungen für wohnbaugeförderte Genossenschaftswohnungen sind länderweise unterschiedlich geregelt. Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen:

  • Staatsbürgerschaft
    • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
    • EU-Bürgerin/EU-Bürger oder
    • EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
    • Nicht-EU-Bürgerin/Nicht-EU-Bürger mit Aufenthaltsgenehmigung oder
    • Flüchtling nach Genfer Konvention
  • Volljährigkeit
  • Dringender Wohnbedarf
  • Einkommensgrenzen
    • Die Summe der Nettoeinkommen aller miteinziehenden Personen darf die festgesetzten Höchstgrenzen nicht überschreiten.
  • Hauptwohnsitz
    • die Wohnung darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden
    • nachweisliche Aufgabe des Vorwohnsitzes innerhalb von 6 Monaten ab Einzug

Genauere Informationen zu den Förderbestimmungen der jeweiligen Bundesländern finden Sie in unseren Merkblättern (im Bereich Downloads zu finden).