Wer kann die Wohnung kaufen?
editVoraussetzung ist eine vorherige Anmietung der Wohnung. Der kaufberechtigte Personenkreis ist dabei im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geregelt und umfasst neben österreichischen StaatsbürgerInnen auch Personen, die nach § 8 Abs. 4 und Abs. 5 WGG gleichgestellt sind.
Es bestehen aber noch weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:
- Die Wohnung muss über eine Nutzfläche von mehr als 40 m² verfügen
- Die Förderung muss zum Zeitpunkt des Abschlusses des Miet- oder Nutzungsvertrages aufrecht gewesen sein
- Die Eigenmittelbeiträge müssen mehr als € 73,15/m² Nutzfläche (Stand April 2020) betragen
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