Genossenschaftswohnungen unterliegen dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) und dort dem Kostendeckungsprinzip. Das bedeutet, dass die Mieterin oder der Mieter (bzw. bei Genossenschaftswohnungen die Nutzerin oder der Nutzer) mittels des Finanzierungsbeitrages die Kosten des Bauvorhabens anteilig zu tragen haben. Eine Vermietung erfolgt immer unbefristet.